Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verfügt über eine novellierte Förderrichtlinie. Insbesondere Kommunen, kommunale Einrichtungen, aber auch andere Akteur*innen sollen darin unterstützt werden, frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für die nachhaltige Entwicklung notwendige Klimaanpassungskonzepte anzugehen. Das Programm wurde im Rahmen der „Deutschen Anpassungsstrategie“ an den Klimawandel initiiert und soll die Eigenvorsorge auf lokaler und regionaler Ebene stärken.
Es gibt zwei Förderschwerpunkte. Förderschwerpunkt „A – Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ sieht die Förderung einer Personalstelle für Klimaanpassungsmanager*innen sowie die Umsetzung einer investiven Maßnahme vor. Förderschwerpunt „B – Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ fördert innovative Modellprojekte wie die Konzepterstellung oder die Umsetzung eines Projektes im Sinne einer investiven Maßnahme.
Außerdem stößt das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ auf große Resonanz. Das neue Förderfenster hierfür öffnet sich voraussichtlich im Frühjahr 2022.