Ziel der Dorfentwicklung ist, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden zu unterstützen. Neben einer nachhaltigen Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse gehört dazu der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz. Dorfentwicklung als Instrument der integrierten ländlichen Entwicklung beinhaltet prozessbegleitende und investitionsorientierte Elemente.
Die Förderung der Dorfentwicklung erfolgt einerseits innerhalb anerkannter Förderschwerpunkte und andererseits in Form von Einzelvorhaben außerhalb der Förderschwerpunkte. Das Förderschwerpunktprinzip gewährleistet den involvierten Ortsteilen eine umfassende, koordinierte und handlungsfeldübergreifende räumliche Planung und Umsetzung. Als Grundlage hierfür dient die Erstellung oder Fortschreibung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK). Mit dem GEK kann anschließend der Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm der Dorfentwicklung gestellt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Mit der Anerkennung als Förderschwerpunkt beginnt eine fünfjährige investive Förderphase, in welcher kommunale und private Maßnahmen beantragt werden können, die sich aus dem GEK ergeben. Die integrierte Grafik verdeutlich den Prozessablauf von der Erstellung des GEKs bis zum Förderschwerpunkt und der Projektumsetzung.
Formulare und weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite des Landesamtes.
Folgend eine Übersicht der Rahmenbedingungen:
Wer wird gefördert?
|
Gemeinden, natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
|
Was wird gefördert?
|
von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen und sozialbezogenen Infrastrukturen, über Coworking-Spaces, Naherholungseinrichtungen, dörfliche Wege, Plätze und Gebäude bis hin zu Digitalisierungsvorhaben und Prozessbegleitungen (vollständige Liste in Nummer B 3.1.2 der FR ILE/REVIT einzusehen)
|
Wie viel wird gefördert?
|
Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben)
|
Warum wird das gefördert?
|
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
|
Gibt es Fristen?
|
die Frist für den Antrag zur Aufnahme in das Programm ist der 31.03 (RAG GTH-IK-EF: Standort Gotha oder Meiningen), anschließende Projektanträge müssen bis zum 15.01 für das laufende Jahr eingereicht werden
|