Der Freistaat Thüringen ermöglicht den RAGn seit 2023 über die Richtlinie der Integrierten ländlichen Entwicklung (FR ILE/REVIT), ein Regionalbudget zur Umsetzung von Projekten (maximale Investitionssumme von 20.000 €, Zuschuss in Höhe von bis zu 80%) zu beantragen, die der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der RAG entsprechen. Die RAG fungiert als Erstempfänger und leitet die Fördermittel an die Projektträger:innen (Letztempfänger) weiter.
Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG.
Im Fokus des Regionalbudgets steht die Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, des Ehrenamtes und des Vereinslebens. Weiterhin sollen Projekte unterstützt und initiiert werden, welche die Region als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsort im Sinne der festgelegten Ziele der aktuellen Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 weiterentwickelt und die vorhandenen Naturräume sichert.
Die Kleinprojekte sollten dabei mindestens eins oder mehrere der folgenden Zielstellungen forcieren:
-
Sicherung der Nahversorgung, Einrichtungen der Grundversorgung sowie von Kultur- und Freizeitangeboten,
-
Wiederbelebung von Leerstand und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
-
Maßnahmen und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel und Berücksichtigung der Belange des Klima-, Natur-, Umwelt- und Artenschutzes sowie zu deren Bildung und Sensibilisierung,
-
Entgegenwirken und Anpassung an den Folgen des demografischen Wandels (u.a. generationsübergreifende Projekte, zielgruppenspezifische Projekte, Begegnungsstätten)
-
Umsetzung und Verstetigung der fortlaufenden Digitalisierung als Chance zur Entwicklung der Region und seiner Angebote.
Die Projektanträge werden auf Grundlage der RES durch den Vorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt (siehe dem LEADER-Verfahren). Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und einer positiven Entscheidung zur Auswahl der Projekte wird zwischen der RAG und den Projektträgern jeweils ein privatrechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung abgeschlossen. Mit der Durchführung der Projekte darf erst nach dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen der RAG und dem/der Projektträger:in begonnen werden.
Die Möglichkeit des Regionalbudgets hat die RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt 2023 erstmal wahrgenommen und vom Freistaat Fördermittel bewilligt bekommen. Die Entscheidung zur Beantragung des Regionalbudgets obliegt der RAG und eine Antragstellung muss jedes Jahr erneut vorgenommen werden. Sollte ein Aufruf durchgeführt werden, wird dies über die Projektaufrufe und den aktuellen Beiträgen veröffentlicht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Seite des Landesamtes und auf der Seite des Ministeriums.