Auswahl und Bewertung der Projekte

 
 

Projektideen werden in der Region entwickelt. Die Möglichkeiten zur Förderung der jeweiligen Projekte werden nach dem sektorübergreifenden Ansatz analysiert. Das LEADER-Management initiiert, vernetzt und unterstützt bei der Projektentwicklung. Wird die Projektidee bzw. der Antrag an das LEADER-Management der RAG übermittelt, prüft dieses die Förderfähigkeit und den Bezug den Zielen der RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt. Die Vorprüfung der Projekte durch das Management erfolgt anhand folgender Kriterien:

  1. Kann das Projekt mindestens einem Handlungsfeld bzw. Querschnittsthema zugeordnet werden?
  2. Liegen für das Projekt eine technische Machbarkeit und Umsetzbarkeit vor?
  3. Ist das Projekt nachhaltig zu betreiben?
  4. Kommt das Vorhaben mehr als nur einem Ort bzw. einer Person zugute?
  5. Kann für das Vorhaben eine grundsätzliche Förderfähigkeit in anderen Förderprogrammen ausgeschlossen werden?
  6. Wurde die beantragte Maßnahme noch nicht begonnen?
  7. Beinhaltet der Förderantrag (zum überwiegenden Teil) förderfähige Leistungen?

Im Anschluss dessen, wird der Antrag vorbereitet für die Votierung durch das Entscheidungsgremium - dem Fachbeirat - bestehenden aus 21 Mitgliedern aus unterschiedlichsten Institutionen. Hierfür werden die Projekte anhand einer anerkannten Matrix auf ihre Inhalte bewertet (siehe Anhang). Mit der Bewertungsmatrix werden für alle Projekte prüfsicher die Objektivität der Projektauswahl und die Ausrichtung an den Zielen des ELER und der Regionalen Entwicklungsstrategie belegt. Ergebnis der Bewertung eines förderwürdigen Projekts durch den Fachbeirat ist die Einordnung der regionalen Priorität in eine Projektrangfolge.
Die Projektrangfolge ist ausschlaggebend für die Verteilung des vorhandenen Budget der RAG. Umso höher die erreichte Punktzahl, umso höher die Wahrscheinlichkeit einer Förderung - natürlich in Abhängigkeit von der Vollständigkeit der Förderunterlagen und Umsetzbarkeit des Projektes. Wird sich auf die Zuteilung des Budgets für ein Projekt verständigt, werden ggf. die Unterlagen in Abstimmung mit der/dem Projekträger:in vervollständigt und weitergereicht an das Thüringer Landamt für Landwirtschaf und Ländlichen Raum. Dieses prüft die Projektanträge anhand der formalen Anforderungen nach der Richtlinie der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) sowie den haushalterischen Regularien. Im Anschluss dessen, erhält die/der Projektträger:in einen rechtsgültigen Förderbescheid und kann mit der Maßnahme beginnen.

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Bewertungsmatrix 291.95 KB