Ab sofort findet der nächste Projektaufruf der LEADER-Region Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt statt. Wenn Sie eine innovative Projektidee haben, die mit Fördermitteln unterstützt werden soll, können Sie sich ab sofort bei uns bewerben.
Was sollte mein Projekt beinhalten?
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innovativer Ansatz,
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regionale Bedeutung und
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mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Leben und Arbeiten in der Region / Kultur, Tourismus und regionale Baukultur / Klima, Natur und Landschaft / Gesellschaft, Jugend und Bildung
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Gotha und Ilm-Kreis sowie die südwestlichen, ländlich geprägten Ortsteilen der Stadt Erfurt (Töttelstädt, Ermstedt, Gottstedt, Schmira, Möbisburg-Rhoda, Molsdorf, Waltersleben, Egstedt, Alach).
An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Antrag stellen möchte?
Ihre Projektidee sollten Sie unbedingt mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement frühzeitig und vor der Antragstellung absprechen. Hier finden Sie Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Idee sowie weitere Informationen.
Ihr Ansprechpartner:
LEADER-Regionalmanagement
Frau Nadja Listemann, Tel.: 0361 / 4413-102
E-Mail: kontakt@rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de
Wie ist das Verfahren organisiert? Welchen Fristen muss ich einhalten?
Zunächst muss Ihr Projekt von Ihrer zuständigen Regionalen Aktionsgruppe (RAG) geprüft und als förderwürdig eingestuft werden (Auswahlverfahren der RAG).
Dafür ist bis spätestens 30. September eine Projektskizze in Form eines Projektfragebogens bei der RAG einzureichen. Darin machen Sie Angaben zu:
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Ihrem Vorhaben (Was wollen Sie umsetzen?)
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den geschätzten Gesamtkosten
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ggf. notwendigen Genehmigungen
Der Projektfragebogen ist über den beigefügten QR-Code oder hier zu finden.
Bitte beachten Sie, dass ein Zwischenspeichern des Fragebogens nicht möglich ist. Untenstehend finden Sie deshalb zur Vorbereitung auf das Ausfüllen des Fragebogens alle Fragebogeninhalte zusammengefasst in einer pdf-Datei.
Was passiert nach meinem Ausfüllen des Projektfragebogens?
Die Projektanfragen werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 durch den Gesamtvorstand der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben (Beurteilung der Förderwürdigkeit). Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes. Die Auswahlentscheidung erfolgt voraussichtlich bis Ende 2025.
Wo und bis wann stelle ich den eigentlichen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung?
Nur wenn die RAG Ihr Projekt positiv bewertet, also die Förderwürdigkeit festgestellt hat, können Sie danach (bis spätestens 15. Februar) den eigentlichen Förderantrag einreichen. Dafür hat die Thüringer Landentwicklungsverwaltung (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – TLLLR) das Portal PORTIA bereitgestellt. Informationen und Links zu PORTIA finden Sie am auf der Website des TLLLR.
Wichtig: Erst bei positiver Bewertung der Förderwürdigkeit durch die RAG kann das Antragsverfahren in PORTIA (bis spätestens 15. Februar) abgeschlossen werden. Alle weiteren Informationen zur Antragstellung und benötigten Unterlagen für die Vervollständigung Ihres Antrages finden Sie hier.
Um sich auf das neue online-Antragsverfahren vorzubereiten, bietet das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) für alle Antragsteller zentrale Schulungen zum Umgang mit dem Portal PORTIA an.
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26. August 2025 – Bereich Gotha, Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung, Bahnhofstraße 6–8, 99867 Gotha (Hörsaal, Haus IV)
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27. August 2025 – Bereich Gera Fachschule für Agrarwirtschaft, Am Burgblick 23, 07646 Stadtroda
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28. August 2025 – Bereich Meiningen, Kressehof Walldorf, Kressehof 1, 98617 Meiningen, OT Walldorf
Uhrzeit (für alle Termine): 14:00 – 17:00 Uhr
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis spätestens 15. August 2025 zur Teilnahme an einer der Schulungen per E-Mail an:
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
Geben Sie dabei bitte den Namen Ihrer Institution und die Anzahl der teilnehmenden Personen an.
Was bedeutet eigentlich LEADER?
Der Begriff LEADER stammt aus dem Französischen (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) und bedeutet so viel wie die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Einst der Name eines Förderprogramms der Europäischen Union steht er heute für eine Herangehensweise: Akteure vor Ort entscheiden über die Vergabe der Fördergelder, die der Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. der jeweiligen LEADER-Regionen dienen. In Thüringen ist LEADER mit 15 Regionen flächendeckend präsent.