BADI - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

 
 

Wer wird gefördert? 

Gemeinden, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Recht

Was wird gefördert? 

Der Kauf, der Grundstückserwerb, der Innenausbau, der Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden, welche zur Sicherstellung der Daseinsgrundfunktionen dienen

Wie viel wird gefördert? 

Bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen)

Warum wird das gefördert? 

Zur Stärkung des gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Zusammenlebens der Bewohner*innen und der Schaffung und Erhalts von Einrichtungen zur Grundversorgung

Gibt es Fristen?

Ja, der 15. Januar (für das laufende Jahr) 

Beispiele für diese Einrichtungen:

Pflegeeinrichtungen, Betreuungseinrichtungen, Ärztehäuser, Dorfläden