Wer wird gefördert?
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Gemeinden, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Recht
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Was wird gefördert?
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Der Kauf, der Grundstückserwerb, der Innenausbau, der Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden, welche zur Sicherstellung der Daseinsgrundfunktionen dienen
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Wie viel wird gefördert?
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Bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen)
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Warum wird das gefördert?
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Zur Stärkung des gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Zusammenlebens der Bewohner*innen und der Schaffung und Erhalts von Einrichtungen zur Grundversorgung
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Gibt es Fristen?
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Ja, der 15. Januar (für das laufende Jahr)
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Beispiele für diese Einrichtungen:
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Pflegeeinrichtungen, Betreuungseinrichtungen, Ärztehäuser, Dorfläden
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