REVIT - Revitalisierung von Brachflächen

 
 
Wer wird gefördert?  Gemeinden, natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts 
Was wird gefördert?  Abriss, Beräumung und Entsiegelung einschließlich Entsorgung, Folgenutzung und Grunderwerb, Umnutzung von Gebäuden und Anlagen 
Wie viel wird gefördert?  bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 
Warum wird das gefördert?  Zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrsprojekte und zur Entwicklung brach gefallener Flächen und Gebäuden 
Gibt es Fristen? Nein, eine laufende Antragsstellung ist möglich