Im Zuge der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) geht die Landentwicklungsverwaltung neue digitale Wege. Künftig sollen Anträge sicher, schnell und vollständig online gestellt und bearbeitet werden können. Für den Bereich der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) steht dafür ab sofort das Online-Antragsverfahren über das Portal PORTIA zur Verfügung.
Ab dem 01.01.2025 können Anträge zur LEADER-Förderung in Thüringen nur noch online gestellt werden. Hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Damit Sie das digitale Verfahren nutzen können, müssen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:
Vorhandensein einer Personen-Ident (PI)
Vorhandensein eines Bund-ID-Kontos
Registrierung sowie Erstellung eines Nutzerkontos in PORTIA und Anlegen der Organisation und Verwaltung der Mitglieder sowie Verifizierung der PI über einen PIN-Brief
Jeder Schritt wird Ihnen einzeln in den Beiträgen ausführlich erklärt. Sobald Sie Ihre Registrierung in PORTIA erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie direkt mit der Erstellung und Bearbeitung Ihrer Anträge beginnen.
Schritt 1: Beantragung einer Personen-Ident (PI)
Um einen Online-Antrag über die Plattform PORTIA stellen zu können, benötigen Sie eine Personen-Ident-Nummer (PI). Diese wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vergeben.Wenn Sie schon früher Anträge beim TLLLR gestellt haben, besitzen Sie in der Regel bereits eine PI. Sie finden diese u.a. auf Ihrem Zuwendungsbescheid.
Haben Sie noch keine PI, können Sie diese bei der zuständigen Zweigstelle des TLLLR beantragen. Die Art der Beantragung hängt davon ab, wo Sie steuerlich geführt werden:
Fall A: Steuerliche Veranlagung in Thüringen (meist am Wohn- oder Geschäftssitz)
Fall B: Steuerliche Veranlagung in einem anderen Bundesland
Fall C: Steuerliche Veranlagung außerhalb Deutschlands
Für die Fälle A und C nutzen Sie bitte das Formblatt „Antrag auf Zuweisung einer Personenident-Nummer (PI)“, siehe am Ende des Beitrags. Liegt Ihre steuerliche Veranlagung in einem anderen Bundesland (Fall B), wenden Sie sich direkt an die dort zuständige Landesstelle. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie unter: https://www.zi-daten.de/ads-adress.html (Betriebsnummer BNR entspricht der PI).
Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit allen erforderlichen Nachweisen eingereicht wird. Sie können das Formular entweder per Post oder per E-Mail an das zuständige Landesamt senden:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Zweigstelle Meiningen
Frankental 1
98617 Meiningen
Schritt 2: Bund ID beantragen (Hohe vs. Niedrige Vertrauensstufe)
Was ist die Bund ID und wofür brauche ich sie?
Die Prüfung der Berechtigung für eine Antragstellung über das Online-Portal PORTIA erfolgt durch einen eindeutigen Identitätsnachweis des Antragstellers. Dafür wird die Bund ID genutzt – ein kostenloser, bundesweiter Service, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger sicher online ausweisen können.
Es gibt zwei Arten der Registrierung, die jeweils unterschiedliche Möglichkeiten in PORTIA bieten:
Variante 1 – Bund ID mit „Hoher Vertrauensstufe“: Diese Variante wird für die Nutzung von PORTIA ausdrücklich empfohlen. Die Identitätsprüfung erfolgt über die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises und die Ausweis-App des Bundes. Mit einer Bund ID auf hoher Vertrauensstufe können Sie alle Funktionen, einschließlich der Einreichung von Anträgen, nutzen.
Variante 2 – Bund ID mit „Niedriger Vertrauensstufe“: Diese Registrierung genügt für Personen, die Anträge in PORTIA nur vorbereiten oder bearbeiten, aber nicht selbst einreichen müssen – etwa Mitarbeitende von Verwaltungen, Unternehmen oder Vereinen. Mit dieser Variante können Sie in PORTIA lesen und schreiben, aber keine Anträge einreichen. Die Anmeldung erfolgt hier ohne Personalausweis nur über Benutzername und Passwort.
Für die Registrierung mit Hoher Vertrauensstufe und die spätere regelmäßige Anmeldung bei PORTIA benötigen Sie:
Eine aktivierte Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sowie Ihre 6-stellige PIN. Sie können in der Ausweis-App prüfen, ob die Funktion aktiviert ist. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Bürgeramt weiter.
Die Ausweis-App des Bundes, installiert sowohl auf Ihrem genutzten Endgerät (z. B. PC oder Tablet) als auch auf dem verwendeten Kartenleser (NFC-fähiges Smartphone oder USB-Kartenleser). Beide Geräte müssen sich im gleichen WLAN-Netz befinden.
Wichtig: Die Bund ID ersetzt im Online-Verfahren die handgeschriebene Unterschrift. Für das Einreichen eines Online-Antrags wird deshalb mindestens eine vertretungsberechtigte Person mit Bund ID auf hoher Vertrauensstufe benötigt.
Wie registriere ich eine Bund ID?
Bevor Sie sich zum ersten Mal in PORTIA anmelden, müssen Sie ein Bund ID-Konto anlegen. Die Registrierung erfolgt über die offizielle Website: https://id.bund.de/de. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im bereitgestellten Informationsmaterial, siehe Ende des Beitrags.
Schritt 3: PORTIA-Konto anlegen, verwalten und validieren
Wie melde ich mich bei PORTIA an?
Sie erreichen den Online-Dienst PORTIA über folgenden Link:https://portia.thueringen.de/. Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden, müssen Sie ein PORTIA-Nutzerkonto anlegen. Dabei wird Ihr Bund ID-Konto übernommen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Klicken Sie auf „Anmelden mit Servicekonto“
Wählen Sie anschließend „Nutzerkonto Bund“.
Je nach Vertrauensstufe Ihrer Bund ID erfolgt die Anmeldung entweder: über die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises und die Ausweis-App, oder über Benutzername und Passwort (siehe Schritt 2). Dieses Verfahren wird bei jeder späteren Anmeldung erneut abgefragt. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im bereitgestellten Infomaterial.
Nach der Anmeldung über Ihre Bund ID sehen Sie im Startmenü drei Auswahlmöglichkeiten:
Option 1 – „Weiter als natürliche Person“: Für Privatpersonen, die Anträge ohne Organisation einreichen möchten.
Option 2 – „Organisation erstellen“: Für Vertreter von Gemeinden, Städten, Vereinen, Stiftungen oder Unternehmen, die eine Organisation in PORTIA anlegen möchten.
Option 3 – „Einladung annehmen“: Für Mitarbeitende, die über eine bereits versendete Einladung einer Organisation beitreten möchten, um Anträge zu bearbeiten.
Wie verwalte ich Organisationen und Mitgieder in PORTIA?
Nutzerinnen und Nutzer mit hoher Vertrauensstufe gelten in PORTIA als Antragsteller. Sie können eine Organisation anlegen und weitere Personen einladen. Rollen und Mitgliedschaften können jederzeit durch Antragsteller oder – je nach Vertrauensstufe – durch Bevollmächtigte geändert werden. Bitte beachten Sie: Einladungen zu einer Organisation sind nur 24 Stunden gültig. Eine schnelle Registrierung ist daher wichtig!
Es gibt vier Rollen, die unterschiedliche Rechte haben:
Leser: nur Lesezugriff
Bearbeiter: Lese- und Schreibzugriff
Bevollmächtigter: Lese- und Schreibrecht, bei hoher Vertrauensstufe auch Antragsrecht
Antragsteller: Administrationsrechte und – bei hoher Vertrauensstufe – Antragsrecht.
Damit können mehrere Personen einer Verwaltung, eines Vereins oder eines Unternehmens gemeinsam an einem Antrag arbeiten.
Hinweis: Nutzer mit niedriger Vertrauensstufe können zwar lesen und schreiben, aber keine Anträge einreichen. Das Einreichen eines Antrags ist ausschließlich Antragstellern oder Bevollmächtigten mit hoher Vertrauensstufe vorbehalten.
Zur besseren Orientierung steht ein Video zur Mitglieder- und Rollenverwaltung in PORTIA bereit:
Validierung in PORTIA
Um die Sicherheit Ihres PORTIA-Kontos weiter zu erhöhen, wurde im August 2025 ein zusätzlicher Verifizierungsschritt eingeführt. Dafür erhalten Sie eine PIN per Post, die Sie in PORTIA eingeben müssen. Durch diese PIN-Validierung können Ihre Daten automatisch mit denen der Landesbehörde abgeglichen werden. In Zukunft ermöglicht sie außerdem den elektronischen Abruf von Bescheiden direkt über Ihr PORTIA-Postfach.
Wichtig: Die PIN-Validierung ist verpflichtend!
Ohne eine erfolgreiche Validierung können keine Anträge in PORTIA eingereicht werden. Ob Ihr Konto bereits validiert ist, erkennen Sie am Haken neben Ihrer Personen-Identnummer (PI) im Personen- oder Organisationskonto.
Sie können die Validierung unter dem Menüpunkt „Konto“ in PORTIA durchführen. Dafür benötigen Sie unbedingt eine gültige PI-Nummer (siehe Schritt 1). Ihre Bewilligungsstelle sendet Ihnen den PIN-Brief innerhalb weniger Tage an die Adresse, die Sie in PORTIA hinterlegt haben. Die Beantragung des PIN-Briefes und die Validierung Ihres Personen- oder Organisationskontos müssen nur einmalig durchgeführt werden.
Im bereitgestellten Infomaterial finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur PIN-Validierung und zur Beantragung des PIN-Briefes.
Neben unseren Ausführungen finden sie folgend weitere Informationen und Hilfestellungen: