Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (GEK)

 
 

Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (auch Gemeindliche Entwicklunsgkonzepte, abgekürzt GEK) ermitteln die tatsächlichen Entwicklungspotenziale des konkreten Dorfes bzw. der kleinen Stadt im Kontext interkommunaler Beziehungen. Diese sollen mit Hilfe des Konzeptes u.a. im Rahmen der Dorfentwicklung verwirklicht werden. 

GEKs sind Voraussetzung für die Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Programm der Dorfentwicklung. Die Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung setzt eine konzeptionelle, mit den Büger:innen abgestimmte Handlungsgrundlage voraus.

Formulare und weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite des Landesamtes.

Folgend eine Übersicht der Rahmenbedingungen:

Wer wird gefördert?

Gemeinden

Was wird gefördert?

Ausgaben der Gemeinden für die Erstellung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK)

Wie viel wird gefördert?

bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 50.000 EUR in 7 Jahren), Fortschreibung des Konzeptes mit Zuschuss von 25.000 EUR möglich

Warum wird das gefördert?

Zur Ausarbeitung von konzeptionellen Grundlagen für die Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Programm Dorfentwicklung

Gibt es Fristen?

Förderanträge für das laufende Jahr sind bis zum 15.01. beim zuständigen Landesamt (RAG GTH-IK-EF: Standort Gotha oder Meiningen) zu stellen

(Der Antrag auf Aufnahme in das Programm der Dorfentwicklung ist jährlich bis zum 15. März bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.)