Die Revitalisierung von Brachflächen stellt ein wirksames Instrument für die Entwicklung im ländlichen Raum dar. Gleichzeitig wird die Attraktivität der naturräumlichen Ausstattung als wertvolles Potenzial für die Standortentwicklung erhalten und weiterentwickelt. Bauliche Missstände infolge der Aufgabe der Vornutzung werden durch die Revitalisierung von Brachflächen beseitigt. Durch die Revitalisierung von Brachen ist eine Rückgewinnung und Gestaltung von Landschafts- und Siedlungsräumen, unabhängig von ihrer jeweiligen Vornutzung, möglich. Die Maßnahme fördert sowohl die nachhaltige kommunale und regionale Entwicklung, als auch die Verbesserung von Umwelt, Natur und Landschaftsbild.
Beispiele für Maßnahmen über REVIT sind der Bau oder Umbau von Zentren für soziale Dienste, Bau oder Umbau von Pflege- und Bildungseinrichtungen sowie Investitionen in Gelände zur Unterstützung von Freizeitkapazitäten
Formulare und weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite des Landesamtes und auf Seite des Ministeriums.
Folgend eine Übersicht der Rahmenbedingungen:
Wer wird gefördert?
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Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts
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Was wird gefördert?
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Abriss, Beräumung und Entsiegelung einschließlich Entsorgung, Folgenutzung und Grunderwerb, Umnutzung von Gebäuden und Anlagen sowie die Erstellung von fachlichen Konzepten einschließlich vorhabenbezogener Untersuchungen und Planungskosten
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Wie viel wird gefördert?
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bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (mind. 7.500 EUR, max. 1 Mio. EUR; für Grunderwerb max. 10% in Höhe der Gesamtkosten; max. 60.000 EUR für Folgenutzung bei natürlichen Personen)
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Warum wird das gefördert?
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zur Beseitigung ungenutzter bzw. brachgefallener Gebäude und Flächen, um Landschafts- und Siedlungsräume zurückzugewinnen und einen Beitrag zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme zu leisten
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Gibt es Fristen?
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Laufende Antragsstellung beim Standort Gotha oder Meiningen möglich
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