Publizitätsmaßnahmen

 
 

Wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, sind in diesen Aussagen zu möglichen Publizitätsmaßnahmen enthalten.Welche bei Ihrem Projekt zutreffend sind, ist im Bescheid nachzulesen. Diese basieren auf dem beigefügten Informatiosblatt für Publizitätsmaßnahmen zur Förderung aus dem GAP-Strategieplan 2023 - 2027. Dieses enthält folgende wesentliche Punkte:

  • Ist eine Website und/oder eine Social-Media-Site vorhanden, muss die Öffentlichkeit auf dieser Website über den Erhalt einer Förderung aus dem ELER informiert werden. Dies ist unabhängig von der Höhe der Zuwendung.
  • Auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial zur Durchführung des Vorhabens, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist die Unterstützung der Union in Form einer Erklärung und dem EU-Logo sichtbar hervorzuheben.
  • Für Vorhaben aus LEADER, Basisdienstleistungen und Infrastrukturmaßnahmen, deren öffentliche Unterstützung 10.000 € übersteigt, ist eine Erläuterungstafel oder eine gleichwertige elektronische Anzeige mit Informationen zum Vorhaben und unter Hervorhebung der Unterstützung der Europäischen Union anzubringen.

Die Vorlage für eine Erläuterungstafel finden Sie unten in den Downloads jeweils als ppt. und PDF-Version. Weiterhin finden Sie das RAG-Logo sowie das EU-Logo.

Bei Fragen können Sie gern an das LEADER-Management und/oder dem zuständigen Landesamt (siehe Zuwendungsbescheid) wenden.