Zuständigkeitswechsel im Förderprogramm "Kleinstunternehmen der Grundversorgung (KLUG)"

 
 

Das Programm "Kleinstunternehmen der Grundversorgung" zur Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, oblag jahrelang der Zuständigkeit des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Nun übernimmt die Thüringer Aufbaubank (TAB) die Abwicklung und Umsetzung des Programms.

Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen (ausgenommen sind landwirtschaftliche Unternehmen). Ziel ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von 45% gefördert.

Angträge für das Programm können fortlaufend über das Förderportal der TAB gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der TAB sowie auf unseren Überblick der Förderporamm in der Integrierten Ländlichen Entwicklung.