Thüringer Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels

 
 

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat eine neue Förderrichtlinie geschaffen. Bis zum 30. September  können kommunale, gemeinnützige und öffentliche Institutionen Anträge auf Förderung von Projekten zur Regionalentwicklung im Folgejahr stellen.

Die Förderung umfasst drei Teilbereiche.

  • Teil A: Umsetzung des Landesentwicklungsprogrammes 2025 über die Erstellung von regionalen Entwicklungskonzepten, Strategien, Machbarkeitsstudien, Standortuntersuchungen regionalwirksamer Projekte sowie die Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen
  • Teil B: Umsetzungsprojekte mit Bezug zu Themen des demografischen Wandels und der Daseinsvorsorge. Vorhaben in diesen Kategorien können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die maximale Fördersumme für Vorhaben im zweiten Bereich liegt bei 20.000 Euro.
  • Teil C: Modellprojekte, die innovative und modellhafte Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Daseinsvorsorge umsetzen. Hier können die zuwendungsfähigen Ausgaben mit bis zu 90 Prozent und maximal 200.000 Euro gefördert werden.

Ansprechpartnerin:

Frau Kathleen Friedrich, Referentin Projekte und Förderung der Regionalentwicklung (0361 574191324, Kathleen.Friedrich@tmil.thueringen.de)

Der Antrag ist beim

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

 in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar einzureichen.

Weitere Informationen, Antragsunterlagen und die Richtlinie erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.