Landessportbund Thüringen: Förderung des vereinseigenen Sportstättenbau 2027

 
 

Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus durch den LSB Thüringen -Anmeldefrist für die Förderung in 2027: 01.08.2026!
Seit 2014 unterstützt der Landessportbund Thüringen mit dem Projekt „Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus“ Sportvereine aktiv bei der Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Sportanlagen. Ziel ist es, die sportliche Infrastruktur im Freistaat nachhaltig zu stärken und Vereinen bessere Trainings- und Wettkampfbedingungen zu ermöglichen.
Was wird gefördert?

  • Sanierung und Modernisierung: Gefördert werden Maßnahmen zur Sanierung bestehender Sportstätten, insbesondere wenn dabei energieeinsparende Maßnahmen oder umweltschonende Technologien integriert werden.
  • Umwidmung von Gebäuden: Auch die Umnutzung bestehender Gebäude oder Räumlichkeiten zu Sportstätten kann gefördert werden, sofern sie künftig sportlich genutzt werden.
  • Erweiterung der Nutzbarkeit: Maßnahmen, die eine bessere oder vielfältigere Nutzung vorhandener Sportstätten ermöglichen, sind ebenfalls förderfähig. Dazu zählen insbesondere Angebote für: Rehabilitations- und Behindertensport, Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten und eine geschlechtergerechte Nutzung von Sportanlagen.
  • Neubau und Ersatzneubau: Darüber hinaus unterstützt der LSB Thüringen auch den Neubau oder Ersatzneubau von Sportstätten in Vereinsträgerschaftt

Wer wird gefördert?

  • Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Sportfachverbände mit einer vereinseigenen Sportstätte (Wichtig: Mitglied im LSB Thüringen e.V.)

Wieviel wird gefördert?

  • Anteilsförderung von bis zu maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
  • Deckelung der LSB-Förderung bei maximal 500,- Euro pro Vereinsmitglied
  • Gesamtkosten des Projekts von mindestens 6.000,- Euro (Bagatellgrenze)
  • mindestens 10% finanzielle Eigenbeteiligung des Vereins

Beratung und Unterstützung: Von der Projektidee über die Anmeldung und Antragstellung bis hin zur Umsetzung stehen den Vereinen kompetente Ansprechpartner zur Seite. Die erste Anlaufstelle ist in der Regel der zuständige Kreis- oder Stadtsportbund, der Vereine bei der Planung unterstützt und durch den gesamten Förderprozess begleitet.

Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie auf der Webiste des LSB sowie in den Anlagen, s.u.

Weitere Informationen finden Sie hier.