Ehrenamtliches Engagement ist ein zentraler Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Freistaat Thüringen unterstützt deshalb Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger mit gezielten Förderprogrammen – unbürokratisch, praxisnah und zukunftsorientiert.
Wer kann Förderung beantragen?
Gefördert werden gemeinwohlorientierte Projekte von Vereinen und Initiativen, Organisationen und Verbänden sowie engagierten Einzelpersonen. Wichtig ist: Das Vorhaben dient dem Gemeinwohl und stärkt das Ehrenamt vor Ort.
Was wird gefördert?
Die Förderung ist breit aufgestellt und unterstützt genau dort, wo Engagement entsteht und wirkt. Dazu zählen zum Beispiel:
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Projekte und Veranstaltungen im Ehrenamt
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Gewinnung und Qualifizierung von Engagierten
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Unterstützung von Menschen in besonderen Lebenslagen
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Maßnahmen zur Sichtbarkeit und Anerkennung des Ehrenamts
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Digitalisierung und Organisation von Vereinsarbeit
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Innovative Ideen und neue Formen des Engagements.
Auch Investitionen oder Weiterbildungen können gefördert werden, wenn sie dem Ehrenamt zugutekommen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Unterstützung erfolgt in Form von Projektförderungen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach Umfang und Bedeutung des Vorhabens. Ein Eigenanteil ist in der Regel erforderlich, zudem besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt online über das zentrale Förderportal des Landes Thüringen.
Für Zuwendungen bei Maßnahmen und Projekten (einschließlich Kooperationsprojekten) gelten folgende Fristen:
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2026 vom 01.12.2025 bis 15.04.2026.
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2027 bis zum 15.10.2026. Der Beginn der Antragstellungsfrist wird zu gegebener Zeit auf dieser Internetseite bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Ehrenamsstiftung.