Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ mit novellierter Förderrichtlinie
Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verfügt über eine novellierte Förderrichtlinie.
Das Programm wurde im Rahmen der „Deutschen Anpassungsstrategie“ an den Klimawandel initiiert. Damit soll die Eigenvorsorge auf lokaler und regionaler Ebene gestärkt werden.
Das BMU fördert mit dem Programm Vorhaben, welche Antworten auf die Folgen des Klimawandels geben und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Folgen des Klimawandels können beispielsweise Extremwetterereignisse, Hitze, Trockenheit, Starkregen oder Hochwasser sein.
Die Betroffenen des Klimawandels sollen durch die Novellierung des Programms künftig noch passgenauer gefördert werden. Akteur*innen (insbesondere Kommunen & kommunale Einrichtungen) sollen darin unterstützt werden, notwendige Klimaanpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für die nachhaltige Entwicklung anzugehen.
Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte strategisch zu steuern. Die Erarbeitung der kommunalen Anpassungskonzepte soll durch Klimaanpassungsmanager*innen begleitet werden.
Im Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ gibt es die zwei Förderschwerpunkte „A“ und „B“.
Förderschwerpunkt „A – Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ umfasst die Erstellung und Umsetzung eines nachhaltigen Anpassungskonzeptes durch Klimaanpassungsmanager*innen. Neu ist, dass die Förderung eine Personalstelle für Klimaanpassungsmanager*innen vorsieht. Erstmals kann auch eine ausgewählte investive Maßnahme umgesetzt werden. Die Öffnung des nächsten Förderfensters soll noch vor Jahresende im IV. Quartal 2021 stattfinden.
Im Förderschwerpunkt „B - Innovative Modellprojekte für Klimawandelanpassung“ werden innovative Modellprojekte gefördert. Hierbei kann es sich um eine Konzepterstellung und/oder die Umsetzung im Sinne einer investiven Maßnahme handeln, um Klimaanpassungen auch vor Ort sichtbar zu machen. Die Öffnung des Antragsfensters erfolgt im Jahr 2022.
Um rechtzeitig über den Beginn des Förderfensters und Förderkonditionen informiert zu werden, können sich Interessierte auf der Internetseite des Projektträgers, der ZUG gGmbH registrieren.
Um sich vorab zu informieren und gegebenenfalls Haushaltsplanungen anpassen zu können, ist die novellierte Förderrichtlinie außerdem auf der Website des BMUs veröffentlicht.
+++ Neues zum Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ +++
Laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) öffnet sich das zweite Förderfenster des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ voraussichtlich im Frühjahr 2022. Interessierte und potentielle Antragsteller*innen können sich auf der Website der ZUG gGmbH registrieren lassen, um über Neuigkeiten zum Programm und zum nächsten Förderfenster benachrichtigt zu werden.
Im Konjunkturprogramm (2020 – 2023) wurden 150 Millionen Euro für die „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ bereitgestellt. Das erste Förderfenster, das im November/Dezember 2020 geöffnet wurde, hatte eine überwältigende Resonanz. Insgesamt sind fast 600 Anträge mit einem Fördervolumen von 100 Millionen Euro aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen. Dies zeigt, dass das Programm ein wichtiges Handlungsfeld mit einem hohen Unterstützungsbedarf andressiert.
Da die Belastungen durch die Folgen des Klimawandels insbesondere in sozialen Einrichtungen besonders spürbar sind, wird der Bedarf hier besonders deutlich. Parallel zeigen die Zahlen dazu auch das hohe Potential, das es in sozialen Einrichtungen zu heben gilt.
Am 13.10.2021 findet von 10:00 bis 11:30 Uhr eine Online-Sprechstunde zum Thema „Aktuelle Förderkulisse: Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Deutsche Anpassungsstrategie)“ statt. Die Anmeldung sowie das Programm der weiteren Online-Sprechstunden finden Sie hier.