Förderprogramm Landmusik

 
 

Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken. Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 bis maximal 10.000 € gefördert werden. Dieses Förderformat richtet sich an Profis und Laien gleichermaßen. Antragsberechtigt sind:

- Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen

- Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)

- Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform

Die geförderten Projekte müssen an einem konkreten Ort im ländlichen Raum stattfinden. Die fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Anträgen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes unter besonderer Berücksichtigung dieser Kriterien:

- Ermöglichung und Unterstützung von musikalischem/kulturellem Engagement

- Vernetzung musikalischer Bildungsangebote mit bestehenden Strukturen schaffen

- Anregung zu weiterem musikalischem/kulturellem Engagement

- besondere Kulturangebote mit Alleinstellungsmerkmal

- intergenerationelle, inklusive, interkulturelle Angebote

- breit angelegt, genreübergreifend, bezahlbar, erreichbar und für jeden/jede zugänglich

Neben einer aussagefähigen Projektbeschreibung muss für dieses Förderformat ein Budgetplan eingereicht werden, aus dem die Ausgaben und Einnahmen des geplanten Projektes hervorgehen. Der Antragsteller / die Antragstellerin muss einen Eigenanteil von 25% der Aufwendungen tragen.

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