Seit 2016 unterstützt die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunen und Landkreise erfolgreich bei der Umsetzung von modellhaften wegweisenden Klimaschutzprojekten. Nun können Antragsteller:innen vom 01.März bis zum 30. April 2022 wieder neue Projektskizzen einreichen mit verbesserten Förderbedingungen.
Für bis zum 31. Dezember 2022 eingereichte Anträge beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum sogar eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Landkreise, Städte und Gemeinden, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Unterstützt werden unter anderem Vorhaben der Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Treibhausgasreduktion im Wirtschaftsverkehr. Darüber hinaus kommen Projekte zur Vernetzung, Integration und intelligenten Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen (Smart-City) für eine Förderung in Betracht.
Die aussagekräftigen Projektskizzen nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) entgegen. Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig gestaltet. Im ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich ein formelles Antragsverfahren an. Wesentliche Auswahlkriterien sind der angestrebte Klimaschutzbeitrag, ein effizientes Verhältnis zwischen Fördermitteleinsatz und Klimaschutzwirkung sowie die Modellhaftigkeit des gewählten Ansatzes.
Von der Förderung profitieren Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Betriebe, Unternehmen sowie sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Verbundprojekte mit Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen sind möglich.
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