Antrag auf Kulturförderung im Ilm-Kreis 1.-15.12.2020

 
 

Der Landkreis Ilm-Kreis hat mit Beschluss des Kreistages am 11. November 2020 seine Satzung für die Kulturförderung angepasst. Anträge auf Sonderförderung können Kulturvereine vom 1. Dezember 2020 bis 15. Dezember 2020 bei der Kulturförderung für unvorhergesehene Kostenaufwendungen im laufenden Jahr stellen.

In diesem Jahr sind viele Veranstaltungen der Vereine im Ilm-Kreis ausgefallen. Dadurch wurde auch ein Großteil der dafür bereitgestellten Mittel nicht abgerufen. Mit einer Satzungsänderung legt der Landkreis die restlichen Mittel nun als Sonderförderung auf. Kulturvereine, die in diesem Jahr unvorhergesehene Kosten hatte, weil sie etwa bereits geplante Veranstaltungen absagen mussten oder nicht stattfinden lassen konnten, können einen Antrag auf Sonderförderung stellen. Ansprechpartnerin ist die Kulturbeauftragte Frau Willuhn. Alle weiteren Informationen und die Unterlagen für den Antrag finden Interessierte unter diesem Link zur Kulturförderung.

Das Landratsamt legt die im Kulturbereich nicht abgerufenen Mittel als Sonderförderung für Kulturvereine auf. Anträge können bis 15. Dezember 2020 gestellt werden