LEADER-Förderung

 
 

LEADER ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen. Durch Projekte im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereich soll die eigenverantwortliche Entwicklung der Region gefördert werden.

LEADER-Regionen sind räumlich abgegrenzte ländliche Gebiete, in denen mit breiter Bevölkerungsbeteiligung im Jahr 2022 jeweils eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) erarbeitet wurde, die für die gesamte Förderperiode 2023-2027ff gilt. Diese Strategien definieren Handlungsfelder und Ziele der Regionen und dienen als Grundlage für die Auswahl von Projekten. Die RES der RAG GTH-IK-EF ist hier einsehbar.

Sie haben eine Projektidee? Nehmen Sie Kontakt zum LEADER-Management aus und füllen Sie im Zeitraum des Projektaufrufes den Förderantrag aus. Nur in dem jeweils begrenzten Zeitraum ist eine Antragstellung möglich. Alle notwendigen Unterlagen stehen Ihnen dann im Zeitraum des Aufrufes zum Download zur Verfügung.

Formulare und weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite des Landesamtes.

Folgend eine Übersicht der Rahmenbedingungen:

Wer wird gefördert?

juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, natürliche Personen, Regionale Aktionsgruppen LEADER

Was wird gefördert?

Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie, gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen, die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die  Regionalen Aktionsgruppen LEADER anhand eines transparenten Auswahlverfahrens, Verwaltung und Sensibilisierung des RAG

Wie viel wird gefördert?

bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; die Förderhöhe legt die Regionale Aktionsgruppe in ihren Strategien selbst fest, in der RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt bekommen private Antragsteller 50%, kommunale und gemeinnützige Antragsteller 65%.

Warum wird das gefördert?

nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte

Gibt es Fristen?

Projektanträge müssen laut der FR ILE/REVIT bis zum 15.02. beim zuständigen Landesamt vollständig und positiv votiert abgeben werden. Die Zeiträume für Projetkaufrufe legt die RAG selbst fest. Projektaufrufe werden stets unter Aktuelles auf der Startseite und Projektaufruf veröffentlicht