Die RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt ruft vom 08.06.2023 bis 07.07.2023 zum Einreichen von Anträgen für Projekte mit max. Investitionssumme von 20.000 € auf! Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG mit einer Förderquote von bis zu 80%. Das Projekt muss im Jahr 2023, spätestens bis zum 15.10.2023 umgesetzt und ein Verwendungs- und Durchführungsnachweis bei der RAG eingereicht werden.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets, welches die RAG beim Freistaat beantragt hat und steht vorbehaltlich der Ausstellung einer Zuwendung an die RAG. Im Fokus bei der geplanten Umsetzung des Regionalbudgets steht die Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, des Ehrenamtes und des Vereinslebens. Die Kleinprojekte sollten dabei mindestens eins oder mehrere der folgenden Zielstellungen forcieren:
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Sicherung der Nahversorgung, Einrichtungen der Grundversorgung sowie von Kultur- und Freizeitangeboten,
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Wiederbelebung von Leerstand und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
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Maßnahmen und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel und Berücksichtigung der Belange des Klima-, Natur-, Umwelt- und Artenschutzes sowie zu deren Bildung und Sensibilisierung,
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Entgegenwirken und Anpassung an den Folgen des demografischen Wandels
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Umsetzung und Verstetigung der fortlaufenden Digitalisierung als Chance zur Entwicklung der Region und seiner Angebote.
Im Rahmen des Regionalbudgets im Jahr 2023 sollen ausschließlich Anschaffungen von Wirtschafts- und Sachgütern sowie Soft- und Hardware gefördert werden.
Für die Antragstellung relevante Unterlagen finden Sie hier. Setzen Sie sich rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem LEADER-Management in Verbindung, um Details der Antragstellung zu besprechen.