Fördermittel für Projekte im ländlichen Raum - Jetzt Projektanträge für 2016 und 2017 einreichen

 
 

Jetzt sind Sie gefragt! Nach der Anerkennung der RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt e.V. im September kann nun mit der Umsetzung konkreter Projekte begonnen werden. Eine Antragsstellung ist ab sofort möglich.

Wer kann Fördermittel erhalten? Antragsteller können Kommunen, Vereine, Unternehmen und auch Privatpersonen der Landkreise Gotha, Ilm-Kreis und Ortsteilen der Stadt Erfurt (Töttelstädt, Ermstedt, Gottstedt, Schmira, Möbisburg-Rhoda, Molsdorf, Waltersleben, Egstedt und Alach) sein, die mit ihrem Projekt u.a. folgende Themen unterstützen:

  • Wirtschaft/Landwirtschaft
  • Tourismus
  • Naturschutz und Landschaftsschutz
  • Bildung/Umweltbildung
  • Mobilität
  • Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt
  • Regionale Produkte

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Antragstellers und der Art des Projektes.


Ihre Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie 2014-2020 durch den Fachbeirat der RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Grundlage für die Bewertung sind die Kriterien der Bewertungsmatrix. Diese und weitere Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt unter http://www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de/downloads .

Weitere Projektaufrufe sind während der gesamten Förderperiode (bis 2020) geplant. Ihre Projektanträge können Sie dennoch jederzeit bei uns einreichen.

Bitte reichen Sie ihre Projektanträge bis spätestens 20.12.2015 beim LEADER-Management der RAG ein.


Hilfe bei der Antragstellung und Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Projekte und Ideen erhalten Sie hier:


LEADER-Management
Thüringer Landgesellschaft mbH
Weimarische Straße 29b
99099 Erfurt


Ansprechpartner: Frau Birnstiel 0361.4413-119  Frau Neugebauer 0361.4413-111


E-Mail:
kontakt@rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de