Erste digitale Mitgliederversammlung des RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt e.V.

 
 

30.11.2020, Erfurt. Die als Verein organisierte RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt lud ihre Mitglieder am 24.11.2020 zur ersten digitalen Mitgliederversammlung ein. Es wurde es Hybridveranstaltung durchgeführt, bei der der Vorstand sich in Erfurt traf und die Mitglieder sich digital zu der Konferenz dazu schalten konnten.

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten waren schließlich alle angemeldeten 14 Mitglieder online. Der Vereinsvorsitzende, Rainer Zobel, begrüßt alle Teil-nehmer und freute sich, dass trotz der derzeitigen Coronabeschränkungen eine Versammlung möglich ist. Nach dem formellen Teil berichtet das LEA-DER-Management der Thüringer Landgesellschaft über das Jahr 2020. Ins-gesamt wurden in 2020 für die Jahre 2020-2023 1.060.202,55 Mio. Euro an Fördermitteln durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländli-chen Raum (TLLLR) in Gotha für die Region bewilligt. Für sechs Projekte, die 2021 bis 2023 umgesetzt werden sollen, stehen die Bewilligung noch aus. Diese bringen noch einmal 310.780,96 Euro Fördermittel in die Region. Das entspricht einer Investitionssumme von 3.354.474,60 Euro.

Auch in diesem Jahr konnte der Verein wieder einen Projektaufruf starten. Bis zum 31.10.2020 sind 38 Anträge bei der RAG eingegangen, die sich um Fördermittel für die Jahre 2021-2023 bewerben. Nach neuesten Informatio-nen stehen dem Verein dafür 1.426.300,00 Euro zur Verfügung.

Des Weiteren wurden Beschlüsse zur Änderung der Regionalen Entwick-lungsstrategie gefasst. Demnach sollen mit Blick auf die freiheitlich demokra-tischen Grundwerte im Sinne des deutschen Grundgesetzes Einstellungen oder Aktivitäten, die verfassungsfeindliche und undemokratische Ziele verfol-gen sowie Meinungen und Überzeugungen, die auf gruppenbezogene Men-schenfeindlichkeit ausgerichtet sind, abgelehnt werden. Außerdem wurden die Regelung zum Fördersatz für gemeinnützige Projekte angepasst: „Priva-ten, gemeinnützigen Vorhaben (steuerliche Gemeinnützigkeit für juristische Personen) wird grundsätzlich ein Fördersatz in Höhe von 65% ermöglicht.“

Zum Schluss folgt noch der Ausblick auf die nächsten Jahre. Die neue För-derperiode 2021-2027 startet erst am 01.01.2023. LEADER wird fortgeführt, aber es erfolgt eine Programmierung auf Bundesebene. Der flächendecken-de Ansatz in Thüringen bleibt nach derzeitigem Stand erhalten.