Die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE / REVIT) sieht vor, dass bei Vorhaben, die der Umsetzung der regioanlen Enwticklungsstrategie (LEADER) dienen, die Fördersätze um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden können.
Dieses trifft auf Vorhaben in folgenden Fördermaßnahmen zu:
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Maßnahme "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" (BaDi)
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Maßnahme "Kleinstunternehmen der Grundversorgung" (KluG)
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Maßnahme "Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen"
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Maßnahme "Dorferneuerung und -entwicklung"
Zur Beantragung eines 10%igen Förderzuschusses senden Sie den ausgefüllten RAG-Fragebogen (Antragsformular) inkl. Projektbeschreibung - gern per Email - an das LEADER-Management.
Die Prüfung Ihrer Anfrage anhand der Regionalen Entwicklungsstrategie nimmt etwas Zeit in Anspruch. Wir bitten dies zu berücksichtigen.