Überarbeitete Förderrichtlinie in Kraft getreten

 
 

Grundlage für die Förderung von LEADER-Projekten ist die vom zuständigen Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft herausgegebene Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT). Die Richtlinie wurde überarbeitet und mit einigen Neuerungen heute im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Bestandteil der Förderrichtlinie sind neben LEADER zudem Maßnahmen der Dorferneuerung, des ländlichen Wegenbaus sowie der Revitalisierung von Brachflächen. Eine Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft stellt die Neuerungen dar.