Projektaufrufe und Verfahrensablauf

 
 
Den aktuellen Projektaufruf finden Sie hier!

Über das Jahr verteilt, ruft die RAG immer wieder zum Einreichen von Projekt(-ideen) zur Förderung auf. Dabei ist die Beantragung der Förderung für jeden möglich. Der Aufruf ist zeitlich begrenzt und wird auf der Website der RAG sowie in den Amtsblättern und der lokalen Presse veröffentlicht. Nur im Zeitraum des Aufrufes ist es möglich einen Antrag auf Förderung bei der RAG einzureichen. Da aber nicht nur im Zeitraum eines Aufrufes Ideen oder Projekte entstehen, steht Ihnen das LEADER-Management jederzeit zur (Projekt-)Beratung zur Verfügung. Sollten Sie eine Idee haben bzw. ein konkretes Projekt zur Umsetzung vorsehen, dann nehmen Sie Kontakt mit dem LEADER-Management auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Sollte sich Ihr Projekt potenziell für eine Förderung eignen, wird das LEADER-Management ggf. einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen vereinbaren, um weitere Details und einzureichende Unterlagen zu besprechen. Ist das Projekt inhaltlich abgestimmt, können Sie den LEADER-Antrag im Zeitraum des Projektaufrufes bei der RAG einreichen. Während des Auswahlverfahren informiert die RAG regelmäßig über die Website über den aktuellen Verfahrensstand.

Die RAG setzt bei der Auswahl der Förderprojekte auf ein transparentes, gleichberechtigtes Verfahren und nachvollziehbare Entscheidungen.

Der Fachbeirat ist das Entscheidungsgremium für Projekte im Rahmen der RAG. Auf der Grundlage einer Bewertungsmatrix wird das Vorhaben bewertet und durch den Fachbeirat votiert. Bei der Projektauswahl wird das Gesamtvorhaben betrachtet. Nähere Informationen zur Bewertung und Votierung erhalten Sie hier. Im Anschluss werden alle vorliegenden Anträge an die Bewilligungsstelle, dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) Meiningen weitergeleitet. Sie als Projektträger:in erhalten nach Prüfung aller formellen Voraussetzungen einen Zuwendungsbescheid. Erst wenn dieser Bescheid vorliegt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.